RATGEBER · STAND 16.10.2026
Parkhaus: Preisaushang an der Zufahrt (2026)
Bevor du in ein Parkhaus einfährst, willst du wissen, was das Parken kostet. Das Gesetz legt dafür Ort und Zeitpunkt fest. Diese Seite zeigt, was an der Zufahrt stehen muss, welcher Preis gemeint ist und wo die Vorschrift aufhört. Preise einzelner Parkhäuser nennt sie nicht.
Was an der Zufahrt hängen muss
Wer für einen kürzeren Zeitraum als einen Monat Garagen, Einstellplätze oder Parkplätze vermietet oder bewacht, muss ein Preisverzeichnis anbringen. Das Gesetz nennt Ort und Zeitpunkt: am Anfang der Zufahrt, zum Zeitpunkt des Angebots. Du siehst die Preise also noch vor der Einfahrt, nicht erst nach dem Parken.
Aus dem Verzeichnis müssen die vom Betreiber geforderten Preise ersichtlich sein. Der Wortlaut nennt den Anfang der Zufahrt, nicht den Automaten im Gebäude. Ob das Verzeichnis dort tatsächlich hängt, prüfst du vor Ort.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Welcher Preis gemeint ist
Wer Verbrauchern Leistungen anbietet, muss die Gesamtpreise angeben. Das Gesetz definiert den Gesamtpreis als den Preis, der einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile für die Leistung zu zahlen ist. Ein reiner Nettopreis ist damit kein Gesamtpreis.
Preisangaben müssen außerdem leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Das gilt für alle Angaben nach der Preisangabenverordnung, auch für den Aushang am Parkhaus.
Der Absatz zur Zufahrt verlangt, dass der Preis genannt wird. Wie hoch er sein darf, regelt er nicht.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Checkliste an der Zufahrt
Prüfe an der Zufahrt, noch bevor du einfährst:
- Hängt das Preisverzeichnis am Anfang der Zufahrt?
- Ist es leicht erkennbar und deutlich lesbar?
- Nennt es einen Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer?
- Hast du den Aushang fotografiert, falls die Abrechnung später abweicht?
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Wo die Pflicht endet
Der Absatz spricht von Zeiträumen unter einem Monat. Ein Dauerparkvertrag fällt nach dem Wortlaut nicht darunter. Welche Preisregeln für Monatsverträge gelten, haben wir nicht geprüft.
Was bei einem fehlenden Aushang passiert und wer ihn kontrolliert, haben wir für Parkhäuser nicht belegt. Wenn dir etwas auffällt, halte es mit einem Foto fest und frage den Betreiber danach.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Was du vor Ort klärst
Die aktuellen Preise deines Parkhauses kann diese Seite nicht nennen. Sie stehen am Aushang und beim Betreiber. Ob es Tages-, Nacht- oder Wochenendtarife gibt, erfährst du dort.
Vergleiche am Ende den verlangten Betrag mit dem Aushang. Das Verzeichnis zeigt die Preise, die der Betreiber fordert. Weicht die Abrechnung ab, sprich den Betreiber gleich an und lass dir die Grundlage nennen. Rufe ihn an, wenn der Aushang unklar ist.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Weiterlesen
Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
Quellen geprüft am 16.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.
So entsteht dieser Ratgeber: recherchiert mit KI-Unterstützung, jede Aussage mit einer verlinkten Primärquelle belegt und automatisch gegen die Quelle geprüft.